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Ein Europa des
Respekts

Gute Arbeit durch starke Arbeitnehmerrechte

Die Mitbestimmung ist ein zentrales Element der Stärkung von Demokratie in den Unternehmen und
Betrieben. Mitbestimmte Unternehmen sind innovativer und erfolgreicher. Wir wollen deshalb die
Mitbestimmung stärken.

Mit einer EU-Rahmenrichtlinie zur Unterrichtung, Anhörung und Unternehmensmitbestimmung soll der Flickenteppich unterschiedlicher Mitbestimm- ungsregeln zusammengefasst werden. Zusätzlich muss die Demokratie am Arbeitsplatz im Rahmen einer Reform des europäischen Gesellschaftsrechts gestärkt werden.

Bei nachträglichem Überschreiten nationaler Schwellenwerte für die Geltung der Mitbestimmung muss es eine Nachverhandlungspflicht geben. Zudem wollen wir die Europäischen Betriebsräte (EBR) im Rahmen der Richtlinie stärken.

Das gilt vor allem bezüglich des Zugangs zu Gerichten, der Definition von grenzüberschreitenden Angelegenheiten und angemessenen Sanktionen

Gerechte Bezahlung für alle

Wer Vollzeit arbeitet, muss von der Bezahlung leben können. Dafür war die EU- Mindestlohnrichtlinie ein wichtiger Schritt. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Aktionspläne aufzustellen, um die Tarifbindung zu erhöhen. Ziel ist, dass 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden.

Denn tarifliche Bezahlung sollte die Regel sein. Sie sorgt für bessere
Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Europa kann mehr tun, um die nationale Tarifbindung weiter zu
stärken.

Dafür soll die Vergabe von EU-Mitteln künftig stärker an Bedingungen wie gute Arbeit und Tarifverträge geknüpft werden. Durch die Aufnahme einer verpflichtenden Tariftreueklausel werden wir daher die Konzessions- und Vergabe- Richtlinien weiterentwickeln.

Außerdem kämpfen wir für einen rechtlichen Status für europäische Künstlerinnen und Künstler und andere Selbstständige mit EU-weiten Standards für deren
Mindestvergütung, Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung.

Europäische Sozialpartnerschaft stärken

Wie in Deutschland, so wollen wir auch auf europäischer Ebene, dass die Gewerkschaften sowie
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit zur Gestaltung der europäischen Sozial- und
Beschäftigungspolitik aktiv wahrnehmen.

Dafür werden wir den sozialen Dialog im Rahmen des
europäischen Sozialmodells stärken: gemeinsame Abkommen der Sozialpartner sollen zügig in
verbindliche Gesetzgebung überführt werden.

Europa braucht eine Wirtschaft im Dienste der Menschen. Deshalb muss den sozialen Grundrechten der Europäischen Union endlich Vorrang vor den wirtschaftlichen Grundfreiheiten eingeräumt werden.
Zudem stellen wir klar: Das Streikrecht darf nicht untergraben werden, es gehört zu einem starken
Binnenmarkt dazu.

Digitale Dividende für alle

Digitale Produktivitätsgewinne müssen zu Arbeitszeitverkürzungen für alle Beschäftigten führen und nicht zur Arbeitsverdichtung. Auch die Mitbestimmung muss im Zusammenhang mit der digitalen Transformation gestärkt werden.

Wir wollen die Expertise der Beschäftigten stärker miteinbeziehen, wenn es um die Digitalisierung von Prozessen oder gar um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geht. Unser Ziel ist, die Souveränität und Selbstbestimmung von Beschäftigten zu stärken.

Zur Stärkung unserer digitalen Souveränität gehört neben klaren Regeln für digitale Märkte und Dienste
sowie die grundrechtskonforme Nutzung von Daten auch eine stärkere technologische und wirtschaftliche
Unabhängigkeit.

Wir müssen bei der Entwicklung, Produktion und Anwendung digitaler Technologien
unabhängiger werden und uns krisensicher gegen Einflüsse wie beispielsweise Cyberattacken aus dem
Ausland, insbesondere zum Schutz kritischer Infrastrukturen, besser aufstellen